Parodontalbehandlung
In Deutschland leiden mehr als 80% der Erwachsenen an einer Parodontitis. Dabei handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die systematisch therapiert werden muss. Die Deutsche Mundgesundheitsstudie zeigt, dass im erwachsenen Alter mehr Zähne durch Parodontitis verloren gehen, als durch Karies.
In enger Zusammenarbeit zwischen Patient und Praxisteam kann durch eine individuelle und erfolgreiche Therapie die Entzündung beseitigt werden. Die Gefahr eines sogenannten Parodontitis-Rezidivs – eines neuen Erkrankungsschubs – bleibt allerdings lebenslang bestehen.
Wenn die zahnärztliche Untersuchung ergeben hat, dass ein Patient unter Parodontitis leidet, ist bei ihm eine Parodontalbehandlung (PAR) notwendig. Hierbei handelt es sich um eine Behandlung des Zahnhalteapperates.
Erforderlich sind nun eine kontinuierliche intensive eigene Mundhygiene, kombiniert mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen und unterstützender Parodontalbehandlung in der Zahnarztpraxis.
Am 01. Juli 2021 gilt das neue PAR-Versorgungskonzept gesetzlich Versicherte. Die neue Richtlinie ermöglicht Zahnärztinnen und Zahnärzten, ihre Patienten künftig nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse zu behandeln.
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Möglichkeit, ihren Patienten Parodontitis-Behandlungen als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten.
Daher sprechen auch Sie uns gerne darauf an!